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Zwangslager Berlin - Marzahn, 1936

 

Zwei Frauen im Zwangslager Berlin - Marzahn

 Sinti- und Roma- Zwangslager Marzahn


Lage, Bedeutung und historischer Hintergrund

Auf Höhe des heutigen S-Bahnhofes Raoul-Wallenberg Straße auf der Seite des Parkfriedhofes Marzahn, befand sich eines der ersten rassisch definierten nationalsozialistischen Zwangslager in Deutschland, das von den Nazis zynisch als „Zigeunerrastplatz Marzahn" (offizieller Name: Berlin-Marzahn Rastplatz) bezeichnet wurde.

Die Errichtung des Lagers Berlin-Marzahn, welches mit zur ersten Station der systematischen Ausgrenzung und Ermordung der Sinti und Roma in den Vernichtungslagern im Osten gehörte, erfolgte jedoch ohne Rechtsgrundlage in Zusammenarbeit zwischen der „städtischen Wohlfahrtsverwaltung Berlin", dem Berliner Polizeipräsidenten und im Einvernehmen mit dem „Rassepolitischen Amt" der Gauleitung der NSDAP.

Mit dem Ziel zur Olympiade in Berlin eine im Sinne der Nazis von Schandflecken gesäuberte (Sinti und Roma freie) Stadt vorweisen zu können, wurde bereits im Mai 1936 mit den Erdarbeiten begonnen um den Platz für das Lager herzurichten. Einer der Ersten, der mit seinem Wohnwagen das Lager beziehen musste, war der Sinti Johannes Rosenberg.

Das Formular, mit dem er seine Tochter Agnes Steinbach und ihre beiden Geschwister polizeilich anmelden musste, ist am 22. Mai 1936 ausgestellt worden.

Die in der NS-Zeit errichteten „Zigeunerlager" dienten der Konzentration und Freiheitsberaubung, der Selektion nach rasseideologischen Kriterien, der Ausbeutung durch Zwangsarbeit und der unmittelbaren Vorbereitung der Deportation von Sinti und Roma in Ghettos und Konzentrationslager, da die Internierung auf kommunaler Ebene eine aus Sicht der Nazis „ideale" Ausgangsbasis für die Erfassung und die rassische Selektion von Sinti und Roma bildete.

Obwohl ihre Geschichte bisher wenig erforscht worden ist, kann festgestellt werden, dass die „Zigeunerlager" einen besonderen Typ im System der nationalsozialistischen Zwangslager repräsentieren, zu denen neben den "Konzentrations-", die "Arbeitserziehungs-", "Jugendschutz-" und andere "SS-Sonderlager" gehörten. Im Unterschied zu diesen nationalsozialistischen Zwangslagern ging die Initiative zur Errichtung und Unterhaltung von ersten „Zigeunerlagern" nicht von zentralen Institutionen des NS-Staates, sondern meist von kommunalen Behörden oder untergeordneten Polizeidienststellen aus, ohne dass formal gesehen eine Rechtsgrundlage hierfür existiert hätte.

Entsprechend unterschiedlich waren der Charakter dieser Lager und die Lebensbedingungen der dort familienweise internierten Sinti und Roma. Gemeinsam ist allen „Zigeunerlagern", dass sie zunächst der Einweisung vor allem derjenigen Sinti und Roma dienten, die auf Wohnwagenstellplätzen oder in Barackensiedlungen wohnten und somit rassistischen Stereotypen am ehesten entsprachen. Die unauffällig Lebenden folgten in der Regel erst dann, wenn sie rassisch als „Zigeuner" erfasst wurden.

Angestrebt war aber in der Regel die Konzentration aller Sinti und Roma einer Stadt oder einer Region in einem Lager. Errichtet wurden die Lager durchweg an den Rändern oder außerhalb der Städte, um die Insassen von der restlichen Bevölkerung zu isolieren.

Dies war auch in Berlin der Fall, wo die zahlreich vorhandenen „ungeordneten Zigeunerlager auf privaten Grundstücken" als besonders anstößig galten. Die hier angeblich herrschende Unsauberkeit und Verwahrlosung wurde als ernste Gefahr für die „Volksgesundheit" betrachtet.

Das „nachbarliche Zusammenleben mit der anwohnenden Berliner Bevölkerung" bilde eine „ernste sittliche Gefahr, insbesondere für die Jugend". Daher planten die Behörden die „Zusammenziehung der Zigeuner in lagermäßiger Form unter möglichst strenger Aufsicht der Polizei und der Wohlfahrtsverwaltung als erste(n) Schritt". Die Behörden waren jedoch nicht in der Lage ihre Pläne gleich zu verwirklichen, da sie den privaten Grundeigentümern nicht verbieten konnten (und wollten), Plätze an Sinti und Roma zu vermieten.

Den Zusatz zum Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage", der vom Reichsinnenminister Frick am 6. Juni 1936 unterzeichnet wurde, nahm der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei am 16. Juli zum Anlass, einen allgemeinen Landesfahndungstag in Berlin und Umgebung abzuhalten.

Überwiegend Sinti aus Berlin und umliegenden Ortschaften wurden meist am frühen Morgen durch Polizei und SA zusammengetrieben um anschließend auf Lastwagen nach Marzahn deportiert zu werden.

Viele Sinti- und Romafamilien, die in festen Häusern gelebt hatten, mussten ihren Wohnsitz aufgeben und in das Zwangslager übersiedeln. Einige rasch aufgestellte, abgewrackte ehemalige Baracken des Reichsarbeitsdienstes, für die die Wehrmacht keine Verwendung mehr hatte, und die zum Teil nach Marzahn verbrachten Wohnwagen dienten ihnen dort als Behausung. Da oftmals nicht für alle Angehörigen in den Wagen Platz war, mussten sie unter den Wagen, wo mit Decken und Lumpen ein Windschutz hergerichtet wurde, nächtigen.

Zuständig für die Zwangseinweisungen war die „Zigeunerdienststelle" im Berliner Polizeipräsidium. Die Kriminalpolizei teilte den Betroffenen keine Gründe mit, eine gerichtliche Überprüfung war ausgeschlossen. Maßgeblich war die rassische Zugehörigkeit: Wer von der Polizei als „Zigeuner" oder „Zigeunermischling" geführt wurde, kam ins Marzahner Lager, auch wenn er/sie weder vorbestraft war, noch eine „asoziale Lebensweise" (synonym zu nicht-sesshaft) führte.

Am 16.7.1936 meldete der „Berliner-Lokal-Anzeiger" den Abschluss der Polizeiaktion bei der die Wohnwagenstellplätze von über 600 Sinti und Roma geräumt wurden: „Berlin ohne Zigeuner!". Als die ersten Sinti und Roma im Zwangslager eintrafen, stand das Gras zum Teil noch mehr als einen Meter hoch. Die Wiese wurde bald gemäht, umgegraben und planiert. Das Resultat war ein vollkommen ebener Platz.

Quellenangabe:
* Bericht von Gerhard Stein vom 1.10.1936 betrachtende Untersuchungen im Zigeuner-Lager Marzahn (Bundesarchiv, Außenstelle Berlin-Lichterfelde, Zsg 142, Anhang 29)
** Schriftwechsel Hauptwohlfahrtsamt Berlin an verschiedene Stellen der Sozialbehörde Hamburg von Mai 1938 - Juni 1941 -Staatsarchiv Hamburg, Sozialbehörde I

Lebensumstände und Struktur des Lagers

Marzahn war zu dieser Zeit ein Dorf inmitten von Rieselfeldern am Berliner Stadtrand, weswegen die Umgebung des Zwangslagers von (Entwässerungs-) Gräben durchzogen war.

Ständig kamen Wagen, die Jauche in Gräben pumpten, was einen furchtbaren Gestank verursachte. Die Internierung der Sinti und Roma an diesem Ort geschah in dem Wissen, dass sich die Sinti und Roma nie dort aufgehalten hätten, da ihre Gesetze ihnen das genauso wie das Rasten an Friedhöfen verbieten.

Selbst der überzeugte Nazi Gerhard Stein, der im Auftrag des Berliner Polizeipräsidenten das Marzahn-Lager 1936 untersuchte und glaubte, dass sie Zigeuner bis 1918 einen König hatten, und vom „Zigeuner-Bastard" sagte, er sei der „übelste und minderwertigste Mensch, den man sich vorstellen kann", „brutal und streitsüchtig, arbeitsscheu und verlogen, unehrlich und schmutzig und zur Trinksucht neigend, politisch natürlich mehr als nicht einwandfrei, nichtstuend als seine Umwelt aufwiegeln und aufhetzen", kam um die Feststellung nicht herum, dass die Zwangsansiedelung die Insassen aus ihrem Gewerbe gerissen und brotlos gemacht hatte.*

Den Lagerinsassen drohte ständig die Deportation in ein Konzentrationslager", welche dann auch in mehreren Schüben erfolgte. Seit dem „Asozialenerlass" vom 14. Dezember1937 galt jede/r „ZigeunerIn" als „asozial" und konnte daher in „Vorbeugungshaft" genommen werden, das heißt in KZ-Haft.** Viele sind diesem Erlass zum Opfer gefallen und in die Konzentrationslager Sachsenhausen und Buchenwald deportiert worden. Von nun an mussten die Sinti und Roma des Lagers täglich mit dem Abtransport ins KZ rechnen. Immer wieder wurden einzelne „abgeholt". Die Anzahl der in Marzahn Internierten sank 1937 von anfangs 600 auf 400, stieg jedoch 1938 langsam wieder an, so dass am 1.Juni 576, am 23. Juni schon 672 und am 27. September 852 internierte Sinti gezählt wurden.

Ab August 1938 lebten im Lager überwiegend Frauen und Kinder. Die meisten Männer waren aufgrund eines Schnellbriefs vom1. Juni 1938 in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert worden. Die Anordnung beinhaltete in der Woche vom 13.-18. Juni 1938 aus jedem Kriminalpolizeistellenbezirk mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" zu inhaftieren.

Das Schreiben berief sich auf den Asozialen-Erlass. Die Sinti und Roma galten als asozial, da sie zum Teil nomadisch lebten und damit - wie aus diversen ethnologischen Betrachtungen der Zeit hervorgeht - auch als kriminell galten. Dieses Bild von Sinti und Roma reiht sich in die historische Kontinuität ethnologischer Betrachtungen. Obwohl 150 Wohnwagen dicht an dicht standen, besaßen nicht alle Gefangenen einen Wohnwagen. Daher mussten im „Zigeunerlager" zusätzlich Wohnbaracken aufgestellt werden.

Die Wohnbaracken beherbergten nun Sinti und Roma, die vor ihrer Einweisung in das Zwangslager zum Teil in festen Wohnungen gelebt hatten. Im Lager gab es nur drei Wasserstellen, die im Winter häufig eingefroren waren, und zwei Toilettenanlagen. Durch die schlechten Wohnverhältnisse und die miserable Ausstattung mit Sanitäranlagen kam es zu zahlreichen Erkrankungen. Bereits Anfang Oktober 1936 wurde über die Verhältnisse im Lager Marzahn festgestellt:

„Der Platz befindet sich in unmittelbarer Nähe der Rieselfelder, die vor allem abends und bei gewissem Wetter üble Dünste hervorkommen lassen, die zeitweise unerträglich sind. Das Wasser des neu gebohrten Brunnens ist in der Tat ungenießbar, wovon ich mich selbst überzeugt habe. Am schlimmsten sind die Toilettenverhältnisse, ganz unzureichend für eine so große Zahl Menschen. Ich bin überzeugt, dass dort manche KranDie Erziehung der Kinder des Marzahner-Zwangslagers wurde, wie ausdrücklich betont wurde „... weitgehend ihren Erziehungsberechtigten überlassen". Bei der „fürsorgerischen Beaufsichtigung dieser Kinder" stünde jedoch „nicht ihr persönliches Wohlergehen und persönlich günstige Fortentwicklung im Vordergrund, sondern es sollte primär darauf geachtet werden, „dass diese Kinder nicht zu einer Gefahr für die deutsche Jugend wekheit übertragen wird. (...) Der mangelhafte Gesundheitszustand bildet eine Gefahr für jedermann. Inzwischen sind auch wieder eine Anzahl Menschen schwer erkrankt, teils tödlich."***

Direkt neben dem Bahnwärterhäuschen wurde 1937 eine Polizeibaracke errichtet, die mit einem großen Suchscheinwerfer ausgestattet war. An die Polizeibaracke, in der sich die Räume für die ständige Polizeiwache und den „ständigen Rastplatzverwalter" befanden und die ein riesiges Fenster besaß von dem aus der gesamte Platz überblickt werden konnte, wurde 1938 ein Kranken- und Entbindungszimmer gebaut.

An dieses Krankenzimmer schloss sich ein zweites Zimmer an. In diesem war das „Wohlfahrtsamt" untergebracht. Im Juli 1939 haben von insgesamt 800 Personen im Lager nur 64 „ältere und kranke Zigeuner" Fürsorgeunterstützung erhalten. Dafür mussten sie, soweit wie noch „verwendungsfähig", Platzarbeit verrichten. Im „Wohlfahrtsamt" tätig waren ein gewisser Herr Huckauf und Herr Schukalla.

Zusätzlich befanden sich in dieser Verwaltungsbaracke zwei Wärmestuben. Ebenfalls 1938 wurden drei weitere Wohnbaracken (die in der Mitte geteilt waren und von beiden Seiten immer familienweise bewohnt wurden-Rosenbergs z.B. Baracke 28a) und eine Schulbaracke direkt neben der Polizeibaracke errichtet. Den Lagerinsassen war es verboten die große Volkshochschule nahe des Dorfes Marzahn zu besuchen. Die Schulbaracke stellte einen reinen „Alibi-Bau" dar. Es gab nur einen Lehrer, Herrn Barwich, fünf Klassen, jedoch nur zwei Räume in der Baracke. Einen Teil der Bücher erhielten die „Lager-Kinder" umsonst, andere hatten sie zu bezahlen. Als der Lehrer zur Wehrmacht eingezogen wurde, hörte jeder Unterricht auf, sodass viele Kinder Analphabeten bleiben mussten.

Laut Entschädigungsgesetz hätten die im Marzahn-Lager festgesetzten Kinder Schulgeld erstattet bekommen müssen, doch die Betroffenen kämpften meist ihr Leben lang vergeblich darum.

Die Erziehung der Kinder des Marzahner-Zwangslagers wurde, wie ausdrücklich betont wurde „... weitgehend ihren Erziehungsberechtigten überlassen". Bei der „fürsorgerischen Beaufsichtigung dieser Kinder" stünde jedoch „nicht ihr persönliches Wohlergehen und persönlich günstige Fortentwicklung im Vordergrund, sondern es sollte primär darauf geachtet werden, „dass diese Kinder nicht zu einer Gefahr für die deutsche Jugend werden". Falls sie die „deutsche Umwelt etwa beeinträchtigen oder gefährden" würden, werde mit Zwangsmaßnahmen gegen sie vorgegangen, womit offensichtlich die Einweisung in ein Konzentrationslager oder ein so genanntes "Jugendschutzlager" gemeint war.****

Durch die vollzogenen Baumaßnahmen hatten sich die Wohn- und Lebensbedingungen keineswegs verbessert. Im März 1939 wurde von der Gesundheitsverwaltung angegeben, dass fast 40% der Lagerinsassen unter Krätze litten. Darüber hinaus wurden zahlreiche Fälle von Scharlach, Diphtherie und Tuberkulose festgestellt.

Quellenangabe:
* Vergleich Ewald Hanstein „Meine hundert Leben" Donat Verlag, 2005
** Vergleich Otto Rosenberg „Das Brennglas" S.39 Knaur Verlag, *1998
*** Vergleich Wolfgang Wippermann „Konzentrationslager" Elefanten Press Verlag, 1999
**** Erlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage": Am 5. Juni 1936 von Reichsinnenminister Frick erstelltes Dokument, das alle Polizeistellen im NS-Staat anwies bei der „Bekämpfung des Zigeunerwesens" eng mit der Münchener Polizei-Direktion zusammenzuarbeiten, die damit die Funktion einer zentralen „Zigeunerpolizeistelle" erhielt.