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Lage,
Bedeutung und historischer Hintergrund
Auf Höhe des heutigen S-Bahnhofes
Raoul-Wallenberg Straße auf der Seite des Parkfriedhofes Marzahn,
befand sich eines der ersten rassisch definierten
nationalsozialistischen Zwangslager in Deutschland, das von den Nazis
zynisch als „Zigeunerrastplatz Marzahn" (offizieller Name:
Berlin-Marzahn Rastplatz) bezeichnet wurde.
Die Errichtung des Lagers
Berlin-Marzahn, welches mit zur ersten Station der systematischen
Ausgrenzung und Ermordung der Sinti und Roma in den Vernichtungslagern
im Osten gehörte, erfolgte jedoch ohne Rechtsgrundlage in
Zusammenarbeit zwischen der „städtischen Wohlfahrtsverwaltung Berlin",
dem Berliner Polizeipräsidenten und im Einvernehmen mit dem
„Rassepolitischen Amt" der Gauleitung der NSDAP.
Mit dem Ziel zur Olympiade in Berlin
eine im Sinne der Nazis von Schandflecken gesäuberte (Sinti und Roma
freie) Stadt vorweisen zu können, wurde bereits im Mai 1936 mit den
Erdarbeiten begonnen um den Platz für das Lager herzurichten. Einer
der Ersten, der mit seinem Wohnwagen das Lager beziehen musste, war
der Sinti Johannes Rosenberg.
Das Formular, mit dem er seine Tochter
Agnes Steinbach und ihre beiden Geschwister polizeilich anmelden
musste, ist am 22. Mai 1936 ausgestellt worden.
Die in der NS-Zeit errichteten
„Zigeunerlager" dienten der Konzentration und Freiheitsberaubung, der
Selektion nach rasseideologischen Kriterien, der Ausbeutung durch
Zwangsarbeit und der unmittelbaren Vorbereitung der Deportation von
Sinti und Roma in Ghettos und Konzentrationslager, da die Internierung
auf kommunaler Ebene eine aus Sicht der Nazis „ideale" Ausgangsbasis
für die Erfassung und die rassische Selektion von Sinti und Roma
bildete.
Obwohl ihre Geschichte bisher wenig
erforscht worden ist, kann festgestellt werden, dass die
„Zigeunerlager" einen besonderen Typ im System der
nationalsozialistischen Zwangslager repräsentieren, zu denen neben den
"Konzentrations-", die "Arbeitserziehungs-", "Jugendschutz-" und
andere "SS-Sonderlager" gehörten. Im Unterschied zu diesen
nationalsozialistischen Zwangslagern ging die Initiative zur
Errichtung und Unterhaltung von ersten „Zigeunerlagern" nicht von
zentralen Institutionen des NS-Staates, sondern meist von kommunalen
Behörden oder untergeordneten Polizeidienststellen aus, ohne dass
formal gesehen eine Rechtsgrundlage hierfür existiert hätte.
Entsprechend unterschiedlich waren der
Charakter dieser Lager und die Lebensbedingungen der dort
familienweise internierten Sinti und Roma. Gemeinsam ist allen
„Zigeunerlagern", dass sie zunächst der Einweisung vor allem
derjenigen Sinti und Roma dienten, die auf Wohnwagenstellplätzen oder
in Barackensiedlungen wohnten und somit rassistischen Stereotypen am
ehesten entsprachen. Die unauffällig Lebenden folgten in der Regel
erst dann, wenn sie rassisch als „Zigeuner" erfasst wurden.
Angestrebt war aber in der Regel die
Konzentration aller Sinti und Roma einer Stadt oder einer Region in
einem Lager. Errichtet wurden die Lager durchweg an den Rändern oder
außerhalb der Städte, um die Insassen von der restlichen Bevölkerung
zu isolieren.
Dies war auch in Berlin der Fall, wo
die zahlreich vorhandenen „ungeordneten Zigeunerlager auf privaten
Grundstücken" als besonders anstößig galten. Die hier angeblich
herrschende Unsauberkeit und Verwahrlosung wurde als ernste Gefahr für
die „Volksgesundheit" betrachtet.
Das „nachbarliche Zusammenleben mit der
anwohnenden Berliner Bevölkerung" bilde eine „ernste sittliche Gefahr,
insbesondere für die Jugend". Daher planten die Behörden die
„Zusammenziehung der Zigeuner in lagermäßiger Form unter möglichst
strenger Aufsicht der Polizei und der Wohlfahrtsverwaltung als erste(n)
Schritt". Die Behörden waren jedoch nicht in der Lage ihre Pläne
gleich zu verwirklichen, da sie den privaten Grundeigentümern nicht
verbieten konnten (und wollten), Plätze an Sinti und Roma zu
vermieten.
Den Zusatz zum Runderlass zur
„Bekämpfung der Zigeunerplage", der vom Reichsinnenminister Frick am
6. Juni 1936 unterzeichnet wurde, nahm der Kommandeur der Berliner
Schutzpolizei am 16. Juli zum Anlass, einen allgemeinen
Landesfahndungstag in Berlin und Umgebung abzuhalten.
Überwiegend Sinti aus Berlin und
umliegenden Ortschaften wurden meist am frühen Morgen durch Polizei
und SA zusammengetrieben um anschließend auf Lastwagen nach Marzahn
deportiert zu werden.
Viele Sinti- und Romafamilien, die in
festen Häusern gelebt hatten, mussten ihren Wohnsitz aufgeben und in
das Zwangslager übersiedeln. Einige rasch aufgestellte, abgewrackte
ehemalige Baracken des Reichsarbeitsdienstes, für die die Wehrmacht
keine Verwendung mehr hatte, und die zum Teil nach Marzahn verbrachten
Wohnwagen dienten ihnen dort als Behausung. Da oftmals nicht für alle
Angehörigen in den Wagen Platz war, mussten sie unter den Wagen, wo
mit Decken und Lumpen ein Windschutz hergerichtet wurde, nächtigen.
Zuständig für die Zwangseinweisungen
war die „Zigeunerdienststelle" im Berliner Polizeipräsidium. Die
Kriminalpolizei teilte den Betroffenen keine Gründe mit, eine
gerichtliche Überprüfung war ausgeschlossen. Maßgeblich war die
rassische Zugehörigkeit: Wer von der Polizei als „Zigeuner" oder
„Zigeunermischling" geführt wurde, kam ins Marzahner Lager, auch wenn
er/sie weder vorbestraft war, noch eine „asoziale Lebensweise"
(synonym zu nicht-sesshaft) führte.
Am 16.7.1936 meldete der
„Berliner-Lokal-Anzeiger" den Abschluss der Polizeiaktion bei der die
Wohnwagenstellplätze von über 600 Sinti und Roma geräumt wurden:
„Berlin ohne Zigeuner!". Als die ersten Sinti und Roma im Zwangslager
eintrafen, stand das Gras zum Teil noch mehr als einen Meter hoch. Die
Wiese wurde bald gemäht, umgegraben und planiert. Das Resultat war ein
vollkommen ebener Platz.
Quellenangabe:
* Bericht von Gerhard Stein vom 1.10.1936 betrachtende
Untersuchungen im Zigeuner-Lager Marzahn (Bundesarchiv, Außenstelle
Berlin-Lichterfelde, Zsg 142, Anhang 29)
** Schriftwechsel Hauptwohlfahrtsamt Berlin an verschiedene Stellen
der Sozialbehörde Hamburg von Mai 1938 - Juni 1941 -Staatsarchiv
Hamburg, Sozialbehörde I
Lebensumstände und Struktur des Lagers
Marzahn war zu dieser Zeit ein Dorf
inmitten von Rieselfeldern am Berliner Stadtrand, weswegen die
Umgebung des Zwangslagers von (Entwässerungs-) Gräben durchzogen war.
Ständig kamen Wagen, die Jauche in
Gräben pumpten, was einen furchtbaren Gestank verursachte. Die
Internierung der Sinti und Roma an diesem Ort geschah in dem Wissen,
dass sich die Sinti und Roma nie dort aufgehalten hätten, da ihre
Gesetze ihnen das genauso wie das Rasten an Friedhöfen verbieten.
Selbst der überzeugte Nazi Gerhard
Stein, der im Auftrag des Berliner Polizeipräsidenten das
Marzahn-Lager 1936 untersuchte und glaubte, dass sie Zigeuner bis 1918
einen König hatten, und vom „Zigeuner-Bastard" sagte, er sei der
„übelste und minderwertigste Mensch, den man sich vorstellen kann",
„brutal und streitsüchtig, arbeitsscheu und verlogen, unehrlich und
schmutzig und zur Trinksucht neigend, politisch natürlich mehr als
nicht einwandfrei, nichtstuend als seine Umwelt aufwiegeln und
aufhetzen", kam um die Feststellung nicht herum, dass die
Zwangsansiedelung die Insassen aus ihrem Gewerbe gerissen und brotlos
gemacht hatte.*
Den Lagerinsassen drohte ständig die
Deportation in ein Konzentrationslager", welche dann auch in mehreren
Schüben erfolgte. Seit dem „Asozialenerlass" vom 14. Dezember1937 galt
jede/r „ZigeunerIn" als „asozial" und konnte daher in
„Vorbeugungshaft" genommen werden, das heißt in KZ-Haft.** Viele sind
diesem Erlass zum Opfer gefallen und in die Konzentrationslager
Sachsenhausen und Buchenwald deportiert worden. Von nun an mussten die
Sinti und Roma des Lagers täglich mit dem Abtransport ins KZ rechnen.
Immer wieder wurden einzelne „abgeholt". Die Anzahl der in Marzahn
Internierten sank 1937 von anfangs 600 auf 400, stieg jedoch 1938
langsam wieder an, so dass am 1.Juni 576, am 23. Juni schon 672 und am
27. September 852 internierte Sinti gezählt wurden.
Ab August 1938 lebten im Lager
überwiegend Frauen und Kinder. Die meisten Männer waren aufgrund eines
Schnellbriefs vom1. Juni 1938 in das Konzentrationslager Sachsenhausen
eingeliefert worden. Die Anordnung beinhaltete in der Woche vom
13.-18. Juni 1938 aus jedem Kriminalpolizeistellenbezirk mindestens
200 männliche arbeitsfähige Personen zur „vorbeugenden
Verbrechensbekämpfung" zu inhaftieren.
Das Schreiben berief sich auf den
Asozialen-Erlass. Die Sinti und Roma galten als asozial, da sie zum
Teil nomadisch lebten und damit - wie aus diversen ethnologischen
Betrachtungen der Zeit hervorgeht - auch als kriminell galten. Dieses
Bild von Sinti und Roma reiht sich in die historische Kontinuität
ethnologischer Betrachtungen. Obwohl 150 Wohnwagen dicht an dicht
standen, besaßen nicht alle Gefangenen einen Wohnwagen. Daher mussten
im „Zigeunerlager" zusätzlich Wohnbaracken aufgestellt werden.
Die Wohnbaracken beherbergten nun Sinti
und Roma, die vor ihrer Einweisung in das Zwangslager zum Teil in
festen Wohnungen gelebt hatten. Im Lager gab es nur drei
Wasserstellen, die im Winter häufig eingefroren waren, und zwei
Toilettenanlagen. Durch die schlechten Wohnverhältnisse und die
miserable Ausstattung mit Sanitäranlagen kam es zu zahlreichen
Erkrankungen. Bereits Anfang Oktober 1936 wurde über die Verhältnisse
im Lager Marzahn festgestellt:
„Der Platz befindet sich in
unmittelbarer Nähe der Rieselfelder, die vor allem abends und bei
gewissem Wetter üble Dünste hervorkommen lassen, die zeitweise
unerträglich sind. Das Wasser des neu gebohrten Brunnens ist in der
Tat ungenießbar, wovon ich mich selbst überzeugt habe. Am schlimmsten
sind die Toilettenverhältnisse, ganz unzureichend für eine so große
Zahl Menschen. Ich bin überzeugt, dass dort manche KranDie Erziehung
der Kinder des Marzahner-Zwangslagers wurde, wie ausdrücklich betont
wurde „... weitgehend ihren Erziehungsberechtigten überlassen". Bei
der „fürsorgerischen Beaufsichtigung dieser Kinder" stünde jedoch
„nicht ihr persönliches Wohlergehen und persönlich günstige
Fortentwicklung im Vordergrund, sondern es sollte primär darauf
geachtet werden, „dass diese Kinder nicht zu einer Gefahr für die
deutsche Jugend wekheit übertragen wird. (...) Der mangelhafte
Gesundheitszustand bildet eine Gefahr für jedermann. Inzwischen sind
auch wieder eine Anzahl Menschen schwer erkrankt, teils tödlich."***
Direkt
neben dem Bahnwärterhäuschen wurde 1937 eine Polizeibaracke errichtet,
die mit einem großen Suchscheinwerfer ausgestattet war. An die
Polizeibaracke, in der sich die Räume für die ständige Polizeiwache
und den „ständigen Rastplatzverwalter" befanden und die ein riesiges
Fenster besaß von dem aus der gesamte Platz überblickt werden konnte,
wurde 1938 ein Kranken- und Entbindungszimmer gebaut.
An dieses
Krankenzimmer schloss sich ein zweites Zimmer an. In diesem war das
„Wohlfahrtsamt" untergebracht. Im Juli 1939 haben von insgesamt 800
Personen im Lager nur 64 „ältere und kranke Zigeuner"
Fürsorgeunterstützung erhalten. Dafür mussten sie, soweit wie noch
„verwendungsfähig", Platzarbeit verrichten. Im „Wohlfahrtsamt" tätig
waren ein gewisser Herr Huckauf und Herr Schukalla.
Zusätzlich befanden sich in dieser Verwaltungsbaracke zwei
Wärmestuben. Ebenfalls 1938 wurden drei weitere Wohnbaracken (die in
der Mitte geteilt waren und von beiden Seiten immer familienweise
bewohnt wurden-Rosenbergs z.B. Baracke 28a) und eine Schulbaracke
direkt neben der Polizeibaracke errichtet. Den Lagerinsassen war es
verboten die große Volkshochschule nahe des Dorfes Marzahn zu
besuchen. Die Schulbaracke stellte einen reinen „Alibi-Bau" dar. Es
gab nur einen Lehrer, Herrn Barwich, fünf Klassen, jedoch nur zwei
Räume in der Baracke. Einen Teil der Bücher erhielten die
„Lager-Kinder" umsonst, andere hatten sie zu bezahlen. Als der Lehrer
zur Wehrmacht eingezogen wurde, hörte jeder Unterricht auf, sodass
viele Kinder Analphabeten bleiben mussten.
Laut
Entschädigungsgesetz hätten die im Marzahn-Lager festgesetzten Kinder
Schulgeld erstattet bekommen müssen, doch die Betroffenen kämpften
meist ihr Leben lang vergeblich darum.
Die
Erziehung der Kinder des Marzahner-Zwangslagers wurde, wie
ausdrücklich betont wurde „... weitgehend ihren Erziehungsberechtigten
überlassen". Bei der „fürsorgerischen Beaufsichtigung dieser Kinder"
stünde jedoch „nicht ihr persönliches Wohlergehen und persönlich
günstige Fortentwicklung im Vordergrund, sondern es sollte primär
darauf geachtet werden, „dass diese Kinder nicht zu einer Gefahr für
die deutsche Jugend werden". Falls sie die „deutsche Umwelt etwa
beeinträchtigen oder gefährden" würden, werde mit Zwangsmaßnahmen
gegen sie vorgegangen, womit offensichtlich die Einweisung in ein
Konzentrationslager oder ein so genanntes "Jugendschutzlager" gemeint
war.****
Durch die
vollzogenen Baumaßnahmen hatten sich die Wohn- und Lebensbedingungen
keineswegs verbessert. Im März 1939 wurde von der
Gesundheitsverwaltung angegeben, dass fast 40% der Lagerinsassen unter
Krätze litten. Darüber hinaus wurden zahlreiche Fälle von Scharlach,
Diphtherie und Tuberkulose festgestellt.
Quellenangabe:
* Vergleich Ewald Hanstein „Meine hundert Leben" Donat Verlag, 2005
** Vergleich Otto Rosenberg „Das Brennglas" S.39 Knaur Verlag, *1998
*** Vergleich Wolfgang Wippermann „Konzentrationslager" Elefanten
Press Verlag, 1999
**** Erlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage": Am 5. Juni 1936 von
Reichsinnenminister Frick erstelltes Dokument, das alle Polizeistellen
im NS-Staat anwies bei der „Bekämpfung des Zigeunerwesens" eng mit der
Münchener Polizei-Direktion zusammenzuarbeiten, die damit die Funktion
einer zentralen „Zigeunerpolizeistelle" erhielt.
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